Gut zu wissen.
Für wen?
Antragsberechtigt sind Deutsche und deren Familienangehörige sowie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedslandes und deren Familienangehörige, sofern sie seit mindestens 3 Jahren in Deutschland leben. Das Höchstalter beträgt in der Regel 30 Jahre.
Voraussetzung
Voraussetzung ist ein Erststudium im Rahmen eines Vollzeit-Studiums an einer staatlichen bzw. staatlich anerkanntenn (Fach-) Hochschule in Deutschland. Ein berufsbegleitendes Studium wird nicht gefördert.
Monatliche Förderung
Gefördert werden maximal 650 Euro pro Monat (mindestens 100 Euro pro Monat) über einen Zeitraum von bis zu 10 Semester - eine Verlängerung um bis zu 4 Semester ist möglich. Auszahlungs-, Karenz- und Tilgungsphasen können insgesamt bis zu 34 Jahren betragen.
Auszeit
Förderunschädlichsind bis zu zwei, von der Hochschule genehmigte Urlaubssemester.
Während dieser Zeit ruht allerdings die Auszahlung.
Nachweise und Sicherheiten
Während der Auszahlungsphase ist halbjährlich die Immatrikulation nachzuweisen. Darüber hinaus sind entsprechendeNachweise über den Studienfortschritt vorzulegen.
Außerdem sind keine Sicherheiten erforderlich.
Durchstarten ins Studium
Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Stuidum gibt es hier.